Spätestens seit der Immobilienkrise in den USA sind die Verbriefungen von Vermögenswerten in den Fokus der öffentlichen Diskussion gekommen.
Unter Verbriefung versteht man die Umwandlung eines Pools gleichartiger Vermögenswerte in handelbare Wertpapiere durch eine Zweckgesellschaft (special purpose vehicle (SPV)). Dazu werden die Vermögenswerte an eine Zweckgesellschaft übertragen, welche anschließend Wertpapiere emittiert, die ausschließlich durch die übertragenen Vermögenswerte und die daraus resultierenden Zahlungsströme (cash flows) besichert sind.
An einer typischen Verbriefungstransaktion sind die unterschiedlichsten Parteien beteiligt. Originator und Investor stehen dabei natürlich im Vordergrund. Doch sogenannte Servicedienstleister spielen im gesamten Verbriefungsprozess nicht nur im Hintergrund wesentliche Rollen.
Eine Verbriefung kann aus einem oder mehreren Gründe vorteilhaft sein. Da es sich bei Verbriefungstransaktionen meist um komplex strukturierte Finanzierungen handelt, ist es entscheidend, dass potenzielle Emittenten die Vielfalt sich bietender Möglichkeiten und die damit verbundenen Auswirkungen verstehen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Es können verschiedene Kriterien angewandt werden, um zwischen verschiedenen Formen von Verbriefungstransaktionen zu unterscheiden. Auch wenn die folgende Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, sollten die Kriterien dabei behilflich sein, die verschiedenen Transaktionsarten voneinander abzugrenzen und das Verständnis ihres jeweiligen Zwecks zu erleichtern.
Basel II bezeichnet die neue Rahmenvereinbarung zur internationalen Konvergenz der Eigenkapitalmessung und einer angemessenen Eigenkapitalausstattung, die weltweit von den Bankenaufsichtsbehörden umgesetzt wird beziehungsweise wurde. Diese Rahmenvereinbarung wurde von der EU in der „Capital Requirements Directive“ (CRD) übernommen. In Deutschland wurde diese Richtlinie mit den entsprechenden KWG-Änderungen, der Solvabilitätsverordnung sowie den MaRisk umgesetzt.